ifs Prozessbegleitung Kinder und Jugendliche

Marktplatz 3 (Eingang Winkelgasse)
6850
Dornbirn
05-1755 505
Mag. Jutta Lutz-Diem
Pro­zess­be­glei­tung steht Opfern von Gewalt kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Das Ange­bot umfasst Bera­tung, Unter­stüt­zung und recht­li­che Ver­tre­tung wäh­rend der belas­ten­den Zeit eines Straf­ver­fah­rens.

Unser Angebot richtet sich an
•Kin­der und Jugend­li­che, die Opfer eines Sexu­al­de­likts, von Gewalt oder gefähr­li­cher Dro­hung wur­den, sowie deren Erzie­hungs­be­rech­tigte

Psychosoziale Prozessbegleitung

bie­tet eine ent­las­tende Hil­fe­stel­lung bei gro­ßer emo­tio­na­ler Belas­tung, wie dies im Straf­ver­fah­ren der Fall ist. Diese beinhal­tet
•Bera­tung und Beglei­tung wäh­rend des gesam­ten Ver­fah­rens (von der Anzei­gen­er­stat­tung bis zur Been­di­gung des Ver­fah­rens)
•Scho­nende Vor­be­rei­tung auf eine poli­zei­li­che oder gericht­li­che Befra­gung
•Beglei­tung zu Ter­mi­nen bei der Poli­zei, zu Anwalts- und Gerichts­ter­mi­nen
•Erklä­ren der Abläufe eines Ver­fah­rens
•Infor­ma­tion über Opfer­rechte

Wir beglei­ten und unter­stüt­zen unsere Kli­en­tin­nen und Kli­en­ten in der Aus­ein­an­der­set­zung mit Ängs­ten, Befürch­tun­gen und Gefüh­len wie Ver­zweif­lung, Trauer oder Wut.

Juristische Prozessbegleitung

steht Opfern von Gewalt in allen Lagen des Ver­fah­rens bei. Die Rechte und Mög­lich­kei­ten der betei­lig­ten Per­so­nen wer­den erklärt. Als Pri­vat­be­tei­ligte im Straf­ver­fah­ren wer­den Sie bei Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen (z. B. Schmer­zens­geld) kos­ten­los anwalt­lich ver­tre­ten.

Die ifs Pro­zess­be­glei­tung wird finan­ziert aus Mit­teln des BMJ.
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