Vergewaltigte Frauen
Kurzname | Vergewaltigte Frauen |
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Institution | Vergewaltigte Frauen |
Adresse | , |
Info | 1. Im Krankenhaus Dornbirn gibt es einen Bereit- schaftsdienst von Ärztinnen für eine Erstuntersu- chung nach einer Vergewaltigung. 2. Bei allen Stellen des Institutes für Sozialdienste (IFS) besteht die Möglichkeit, der Beratung, Be- gleitung (hinsichtlich Anzeige und Arztbesuch) und Therapie. Bei Bedarf wird die betroffene Frau an Rechtsanwältinnen weitervermittelt. Alle Mitarbei- terinnen haben Schweigepflicht. Im Rahmen der Familienberatung des IFS kann auch eine medizinische Untersuchung und Beratung in Anspruch genommen werden. Siehe IFS-Beratungsstellen! 3. Besuch beim Arzt/Ärztin: Verletzungen sollten - im Hinblick auf eventuelle Strafverfolgung - immer auch von der Amtsärztin /vom Amtsarzt festgestellt werden. 4. Eine Anzeige (bei Polizei oder Gendarmerie) muß nicht sofort gemacht werden. Für die Beweis- barkeit der Straftat ist es jedoch günstiger, rasch Anzeige zu erstatten. Eine erstattete Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden. Über die Aussage des Opfers bei der polizeilichen Einvernahme wird ein Protokoll erstellt, das, sollte es zu einem Strafprozeß kommen, dem Bericht vorliegt. Das Protokoll erst nach genauem Durchlesen und nur, wenn die Aussage korrekt wiedergegeben wurde, unterschreiben. Der Akt wird an das Strafgericht weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob es zu einer Strafverfolgung kommt oder nicht. Rechte bei der polizeilichen Einvernahme: - Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson eigener Wahl - Recht, sich als Familienangehörige der Aussage zu entschlagen - Recht auf Einvernahme durch eine Frau 5. Notrufe - siehe Karteikarte! Weitere Auskünfte: Notruf für vergewaltigte Frauen Wien: 0222/5232222 |
Stichworte | Frauen Vergewaltigung |