Patientenanwalt für Vorarlberg
Kurzname | Patientenanwalt |
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Institution | Patientenanwalt für Vorarlberg |
Adresse | Marktplatz 8, 6800 Feldkirch |
Telefon | 05522/81553 |
Telefax | 05522/81553-15 |
anwalt@patientenanwalt-vbg.at | |
Internet | www.patientenanwalt-vbg.at |
Info |
Außergerichtliche Beratung bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie in sonstigen Konfliktfällen. Vertretung bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen und vor der Schiedskommission. Unterstützung bei der Beantragung einer Entschädigung aus dem Entschädigungsfonds. Der Patientenanwalt ist unabhängig, weisungsfrei und unterliegt der Verschwiegenheit. Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Patientenanwaltschaft ist von Gesetzes wegen für folgende Institutionen in Vorarlberg zuständig (Auszug): •Landeskrankenhaus Feldkirch und Maria Rast •Landeskrankenhaus Bregenz •Landeskrankenhaus Hohenems •Landeskrankenhaus Rankweil •Landeskrankenhaus Bludenz •Krankenhaus der Stadt Dornbirn •Krankenhaus Stiftung Maria Ebene (Krankenhaus Maria Ebene, Therapiestation Carina, Therapiestation Lukasfeld) •Sanatorium Mehrerau •Kleinkrankenhaus “St. Josef”, Au •Private Unfallstation Dr. Rhomberg •Vital-Zentrum Felbermayer •Sanatorium Dr. Schenk •Zahnambulatorien •Ambulatorien (u.a. MR-Institute, Dialysestationen) •Laboratorien •Pflegeheime Die Zuständigkeit des Patientenanwaltes wurde seit 01.04.2007 erweitert auf: •niedergelassene praktische Ärzte und •niedergelassene Fachärzte (ausgenommen Zahnärzte) Im niedergelassenen Bereich ist es der Patientenanwaltschaft allerdings nur möglich, schadenersatzrechtliche Fälle anzunehmen (kein Entschädigungsfonds). Ein weiteres Kriterium ist, dass nur Schadensfälle mit Schadenseintritt ab dem 01.07.2006 angenommen werden können. |
Stichworte | Patientenanwalt Patientenrechte Patientenschutz |