Opferschutzgesetz
Kurzname | Opferschutzgesetz |
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Institution | Opferschutzgesetz |
Adresse | , |
Info | Das neue Opferschutzgesetz - die rechtlichen Möglichkeiten Die Polizei kann einen potenziellen Gewalttäter aus der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung weisen und ihm das Betreten dieses Bereiches verbieten: Wegweisung" bzw. "Betretungsverbot". Das Betretungsverbot gilt 10 Tage und muss von der Polizei auch kontrolliert werden. Wenn Frauen wollen, dass der Schutz vor Gewalt länger als 10 Tage anhält oder das Zusammenleben mit einer gewalttätigen Person unzumutbar geworden ist, können sie eine so genannte "Einstweilige Verfügung" (EV) beim Bezirksgericht beantragen. Miet- oder Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle: Auch wenn die weggewiesene Person Besitzer oder Mieter des Hauses/der Wohnung ist, kann eine Ausweisung mittels EV verfügt werden! Mit einer EV kann einem gewalttätigen Mann für die Dauer von drei Monaten, im Fall einer Scheidungsverhandlung sogar länger, der Aufenthalt in der Nähe der Opfer untersagt werden. "Zwar bringen diese Gesetze mehr Schutz für Frauen und ihre Kinder, einen sicheren Schutz vor Gewalt können sie jedoch nicht bieten", heißt es auf einer der Webseiten des "Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser". Und weiter: "In einer gefährlichen Situation kann es wichtig sein, die Wohnung zu verlassen und eine sicheren Ort wie beispielsweise ein Frauenhaus aufzusuchen."" |
Stichworte | Betretungsverbot Opferschutzgesetz Wegweisung |