Familienkrisendienst des Vorarlberger Kinderdorfs und des ifs
In welchen Fällen?
o Nur in Krisensituationen von denen Minderjährige bis 18 Jahre betroffen sind.
o Wenn Gefahr in Verzug eingeschätzt wird, bzw. bei ernsten und akuten Misshandlungsankündigungen, bzw. Misshandlungen
o Wenn Suizidgefahr besteht
o Wenn Kinder Betroffene von eskalierenden Konfliktsituationen Erwachsener sind.
o Wenn ein akuter inner- oder außerfamiliärer Missbrauch aufgedeckt wurde
o Wenn Kinder und Jugendliche sich in ausweglosen Notsituationen befinden und nicht mehr weiterwissen.
o Wenn Minderjährige aufgegriffen werden und eine Rückkehr in die Familie problematisch erscheint.
o Wenn sich Eltern mit ihren Kindern/Jugendlichen in ausweglosen Situationen befinden und akute Hilfestellung benötigen
Wann?
o Der Familienkrisendienst kann immer dann herangezogen werden, wenn die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften nicht besetzt sind.
Mo - Fr 8 - 18 Uhr
Sa, So und Feiertage 0 - 24 Uhr
Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dez. und 31. Dez. jeweils ab 12 Uhr
o Nur in Krisensituationen von denen Minderjährige bis 18 Jahre betroffen sind.
o Wenn Gefahr in Verzug eingeschätzt wird, bzw. bei ernsten und akuten Misshandlungsankündigungen, bzw. Misshandlungen
o Wenn Suizidgefahr besteht
o Wenn Kinder Betroffene von eskalierenden Konfliktsituationen Erwachsener sind.
o Wenn ein akuter inner- oder außerfamiliärer Missbrauch aufgedeckt wurde
o Wenn Kinder und Jugendliche sich in ausweglosen Notsituationen befinden und nicht mehr weiterwissen.
o Wenn Minderjährige aufgegriffen werden und eine Rückkehr in die Familie problematisch erscheint.
o Wenn sich Eltern mit ihren Kindern/Jugendlichen in ausweglosen Situationen befinden und akute Hilfestellung benötigen
Wann?
o Der Familienkrisendienst kann immer dann herangezogen werden, wenn die Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaften nicht besetzt sind.
Mo - Fr 8 - 18 Uhr
Sa, So und Feiertage 0 - 24 Uhr
Faschingsdienstag, Karfreitag, 24. Dez. und 31. Dez. jeweils ab 12 Uhr