Anonyme Geburt
Eine Frau die ihr Kind anonym zur Welt bringen möchte, besteht diese Möglichkeit in allen Krankenhäusern!
Procedere:
- Die schwangere Frau gibt den Wunsch nach einer anonymen Geburt beim Eintreffen im Krankenhaus bekannt.
- Sie wird ohne Nachfragen in Empfang genommen und die zuständige Station kümmert sich um alles weitere. Es entstehen für sie keine Kosten.
- Sie wird gegenüber anderen Personen abgeschirmt, damit ihre Anonymität gewahrt bleibt.
- Die Mutter hat keine Nachforschungen und strafrechtliche Verfolgung zu befürchten, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
- Sie hat auch noch die Möglichkeit für ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem der Ablauf und alle Alternativen aufgezeigt werden.
- Es ist später wichtig für das Kind möglichst Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu bekommen. Bitte die Mutter motivieren, diese Infos schriftlich zu hinterlegen. Vorlagen gibt es im Krankenhaus.
- Der Mutter auch Informationen über Einrichtungen geben, an die sie sich später wenden kann, falls es ihr mit der Entscheidung nicht gut geht. (Kinder- und Jugendhilfe , IFS, schwanger.li, EFZ,...)
- Die Entscheidung kann innerhalb von 6 Monaten auch wieder rückgängig gemacht werden! Die Mutter kann dann die elterliche Verantwortung für das Kind wieder bekommen.
- Mit der Obsorge für das Kind wird zunächst die Kinder- und Jugendhilfe betraut.
Procedere:
- Die schwangere Frau gibt den Wunsch nach einer anonymen Geburt beim Eintreffen im Krankenhaus bekannt.
- Sie wird ohne Nachfragen in Empfang genommen und die zuständige Station kümmert sich um alles weitere. Es entstehen für sie keine Kosten.
- Sie wird gegenüber anderen Personen abgeschirmt, damit ihre Anonymität gewahrt bleibt.
- Die Mutter hat keine Nachforschungen und strafrechtliche Verfolgung zu befürchten, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
- Sie hat auch noch die Möglichkeit für ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem der Ablauf und alle Alternativen aufgezeigt werden.
- Es ist später wichtig für das Kind möglichst Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu bekommen. Bitte die Mutter motivieren, diese Infos schriftlich zu hinterlegen. Vorlagen gibt es im Krankenhaus.
- Der Mutter auch Informationen über Einrichtungen geben, an die sie sich später wenden kann, falls es ihr mit der Entscheidung nicht gut geht. (Kinder- und Jugendhilfe , IFS, schwanger.li, EFZ,...)
- Die Entscheidung kann innerhalb von 6 Monaten auch wieder rückgängig gemacht werden! Die Mutter kann dann die elterliche Verantwortung für das Kind wieder bekommen.
- Mit der Obsorge für das Kind wird zunächst die Kinder- und Jugendhilfe betraut.