Behindetenfahrdienst des Roten Kreuzes
Kurzname | Behindertenfahrdienst |
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Institution | Behindetenfahrdienst des Roten Kreuzes |
Adresse | , |
Telefon | 05522/201-2500 |
Internet | www.roteskreuz.at/vorarlberg/behindertenfahrdienst |
Info | Für Personen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, Ausflüge oder andere Fahrten alleine anzutreten.
Personen mit einem gültigen Ausweis des Zivilinvalidenverbandes oder des Bundessozialamtes mit dem Vermerk „Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar" – wird beim Abholen geprüft BHF-Fahrten sind rechtzeitig, das heißt, für Fahrten von Montag bis Freitag einen Tag vorher, Fahrten für Samstag zwei Tage vorher über die RFL anzumelden. Rufnummer RFL für BHF –Anmeldung: +43 (0) 5522/201-2500 o Besorgung des täglichen Lebens (Besuch von Behörden, Banken, Einkaufsstätten....) o Fahrten zur Freizeitgestaltung o Besuch von kulturellen Veranstaltungen o Fahrten zur Aus- und Weiterfbildung o Therapiefahrten, sofern sie weder von einem Arzt angeordnet, noch von der Versicherung bezahlt werden, und über die medizinische Rehabilitation im engeren Sinn hinausgehen. o Ersatzfahrten, bei Ausfall des eigenen Fahrzeuges (max. eine Woche lang können regelmäßige Fahrten z.B. zur Arbeitsstätte, nach Ausfall des eigenen Fahrzeuges durchgeführt werden). Nicht möglich sind: o Regelmäßige, täglich oder mehrmals wöchentlich notwendige Fahrten (Besuch einer Schule, Erreichung des Arbeitsplatzes, etc.) o Personen, die sich in einer Pflegestufe befinden und von daheim in eine Pflegeeinrichtung (Tagesbetreuung) bzw. von einem Pflegeheim nach Hause zu einem Besuch möchten – das ist ein Krankentransport! Tarife siehe Homepage |
Stichworte | Behinderte Fahrdienste |